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Weltdokumentenerbe „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ - Foto der Zeremonie im Auswärtigen Amt

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Am 27. Juli 2011 nahm die UNESCO den Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland („Zwei-Plus-Vier-Vertrag“) in die Liste des Weltdokumentenerbes „Memory of the World“ auf. In der Begründung heißt es, dieser sei „die Grundlage der Wiedervereinigung Deutschlands und ein maßgeblicher diplomatischer Beitrag zur Friedensordnung in Europa“. Die entsprechende Urkunde übergab die Generaldirektorin der UNESCO, Irina Bokova, am 10. Oktober 2012 im Rahmen einer Feierstunde im Auswärtigen Amt an Bundesminister Guido Westerwelle. Mit dabei waren zwei der Unterzeichner des Vertrags, der frühere Bundesminister Hans-Dietrich Genscher und Lothar de Maizière, der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung sowohl Ministerpräsident wie Außenminister der DDR war. Zu den aus Deutschland stammenden Dokumenten im „Memory of the World“-Register gehören so bedeutende Schätze wie die H-Moll-Messe von Johann Sebastian Bach, aber auch das Patent auf den ersten Benz-Motorwagen.

S2-11297 (© Picture-Alliance; Mediennummer: 34568982), Datei

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Übergabe der Urkunde 2+4-Vertrag als Welterbe
Übergabe der Urkunde 2+4-Vertrag als Welterbe © dpa
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