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Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze

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Der deutsch-polnische Grenzvertrag von 1990 schloss endgültig ein schwieriges Kapitel der europäischen Nachkriegsgeschichte. Polen, das durch den sogenannten „Hitler-Stalin-Pakt“ von 1939 seine damaligen östlichen Landesteile an die Sowjetunion verloren hatte (während das übrige Staatsgebiet von Deutschland besetzt wurde), erhielt nach dem Krieg, gestützt auf die Beschlüsse der Potsdamer Vier-Mächte-Konferenz von 1945, bis dahin deutsche Gebiete östlich der Flüsse Oder und Lausitzer Neiße. Die DDR anerkannte die neue Grenze bereits 1950, während die Bundesrepublik lange Zeit auf dem Rechtsstandpunkt der „deutschen Grenzen von 1937“ beharrte. Als 1970 im Zuge der neuen Ostpolitik der Regierung Brandt/Scheel der „Warschauer Vertrag“ geschlossen wurde, konnte man sich auf den Begriff der „Unverletzlichkeit“ der Nachkriegsgrenzen einigen. Die förmliche Anerkennung war erst möglich mit der Herstellung der deutschen Einheit und mit der Ablösung der Rechte der Vier Mächte im sogenannten „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ im Jahr 1990. Der darin in Aussicht genommene Grenzvertrag wurde am 14. November 1990 von den Außenministern Hans-Dietrich Genscher und Krzysztof Skubiszewski unterzeichnet.

BILAT POL 57, Folio, 19 Seiten

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