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Das wiedervereinigte Deutschland als Mitglied der Vereinten Nationen

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Nach Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik im Juni 1973 traten im September desselben Jahres zwei deutsche Staaten den Vereinten Nationen bei. Dieser Schritt war nicht unumstritten, denn manche sahen in ihm die endgültige Bestätigung der deutschen Teilung. In seiner ersten Rede vor den Vereinten Nationen am 26. September 1973 betonte der deutsche Bundeskanzler Willy Brandt jedoch, er stehe nicht hier, „um die Vereinten Nationen als Klagemauer für die deutschen Probleme zu betrachten (…)“. Nach Abschluss des Wiedervereinigungsprozesses am 3. Oktober 1990, dem Tag der deutschen Einheit, teilte Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, Javier Pérez de Cuéllar, in einer Note unter eben diesem Datum mit: Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR hätten sich zu einem souveränen Staat vereinigt, der weiterhin den Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet bleibe.

B 30, Bd. 167.297, DIN A4 , 1 Seite

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