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Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 ermöglicht die deutsche Einheit

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Mit dem „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ wurden die äußeren Bedingungen für die Verwirklichung der deutschen Einheit geschaffen, nachdem sich die Bundesrepublik Deutschland und die DDR im „Einigungsvertrag“ vom 31. August 1990 untereinander verständigt hatten. Die Vier Mächte Frankreich, Großbritannien, die USA und die Sowjetunion hatten bis dahin noch Rechte und Verantwortlichkeiten für Deutschland als Ganzes; deshalb waren Verhandlungen zwischen ihnen und beiden deutschen Staaten notwendig. Mit dem Vertrag wurden die bestehenden Grenzen Deutschlands und der Verzicht auf ABC-Waffen bestätigt sowie eine Reduzierung der deutschen Truppenstärke auf 370.000 Mann vereinbart. Gleichzeitig erlangte das vereinte Deutschland „volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten...“. Mehrere Verhandlungsrunden an verschiedenen Orten waren dem letzten Treffen in Moskau vorausgegangen, bei dem der Vertrag unterzeichnet wurde. Wie bei mehrseitigen Verträgen üblich, gibt es nur ein Original. Es wurde der deutschen Regierung zur Verwahrung anvertraut, von der alle anderen Vertragsparteien beglaubigte Kopien erhielten. Die äußere Erscheinung ist schlicht. Da bis zuletzt verhandelt wurde, blieb keine Zeit, sich um Formalien wie zum Beispiel besonderes Vertragspapier zu kümmern; die Mappe stellte der Gastgeber, die UdSSR.

MULT 781, DIN A4, 72 Seiten

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