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Das Vertragswerk zur Herstellung der deutschen Einheit
Nach dem Fall der Mauer am 9. November 1989 und den hernach zwischen den beiden deutschen Staaten sowie den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs aufgenommenen 2+4-Verhandlungen wurde am 12. September 1990 in Moskau der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland unterzeichnet. Im unmittelbaren Gefolge dieses 2+4-Vertrages wurden eine Reihe weiterer Verträge und Abkommen geschlossen sowie Erklärungen abgegeben: neben den Siegermächten auch mit der EG (heute EU), KSZE (heute OSZE), NATO sowie allen übrigen Staaten, die Verträge bzw. Vereinbarungen mit der ehemaligen DDR abgeschlossen hatten und die infolge der Auflösung der DDR nun aufgehoben bzw. abgeändert oder fortgesetzt werden sollten. Von besonderer Bedeutung sind der Nachbarschaftsvertrag mit Polen vom 17. Juni 1991, der die gemeinsame Grenze bestätigt, und der Vertrag über den Abzug sowjetischer Truppen aus dem wiedervereinigten Deutschland vom 12. Oktober 1990.
Edition „Die Einheit“ (2015), DIN A4, 1 Seite
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