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Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990

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Im öffentlichen Bewusstsein wohl noch stärker verankert als die 2+4-Verhandlungen mit den Vier Mächten sind die Verhandlungen zwischen den beiden deutschen Staaten, die zunächst am 18. Mai 1990 in den „Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion“ mündeten. Er schuf die Voraussetzung für die Einführung der D-Mark in der DDR. Vor allem aber blieb der sogenannte „Einigungsvertrag“ im Gedächtnis, der am 31. August 1990 von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und vom Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten der DDR, Günther Krause, unterzeichnet wurde. Ganz bewusst war das Auswärtige Amt an diesen Verhandlungen nicht beteiligt, galt doch die DDR nach westlichem Rechtsstandpunkt nicht als Ausland – eine Sichtweise, die von der letzten Regierung der DDR unter Ministerpräsident de Maizière sicher geteilt wurde. Die Vertretungen im jeweils anderen Staat hießen deshalb auch nie „Botschaft“, sondern „Ständige Vertretung“. Mit dem Einigungsvertrag löste sich die DDR auf, indem sie das Grundgesetz als Verfassung annahm und somit der Bundesrepublik beitrat.

INL, DDR 003, DIN A4, 90 Seiten

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