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Das Gesetz über den Auswärtigen Dienst entsteht

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Die Zuständigkeiten des Auswärtigen Amts als dem für die Beziehungen zu auswärtigen Staaten und Internationalen Organisationen verantwortlichen Ministerium wurden seit seiner Wiedererrichtung 1951 immer vielfältiger und damit komplexer. Mit Hausverfügungen und organisatorischen Maßnahmen wurde und wird bis heute diesen Umständen Rechnung getragen. Auch Fragen der Rekrutierung und Fürsorge für seine Beschäftigten erhielten durch den stetig wachsenden Behördenapparat und die Zahl der Auslandsvertretungen mehr und mehr Bedeutung. Nachdem die sog. Herwarth’sche Reform des Auswärtigen Amts diese Fragen nicht zu lösen vermochte, entstand die Idee eines Gesetzes für den auswärtigen Dienst. Die wesentlichen und regelungsbedürftigen Themen des Auswärtigen Amts sind aus der von Referat 100 erstellten Zusammenstellung möglicher Inhalte und Ziele des Gesetzesvorhabens zu ersehen. Nach langen Beratungen im parlamentarischen Raum wurde das Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD) am 30. August 1990 verkündet und trat zum 1. Januar 1991 in Kraft.

Zwischenarchiv, Bd. 298599, DIN A4, 14 Seiten

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