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Konsularische Hilfe für Deutsche im Ausland

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Spätestens mit dem Aufenthalt der Beatles in Rishikesh im Frühjahr 1968 war Indien zum Reise- und Sehnsuchtsziel vieler Besucher aus Deutschland geworden. Neben dem Guru Maharishi Mahesh Yogi in Rishikesh war der Ashram von Bhagwan Shree Rajneesh in Pune ein bevorzugtes Ziel. Sensationell aufgemachte Presseberichte über das Geschehen im Ashram hielten vielleicht manchen von der Reise ab, trugen aber in Summe sicherlich dazu bei, den Strom der Besucher noch zu vergrößern. Zwar verlagerten sich mit dem Umzug des Bhagwan nach Oregon 1981 die Reisewege auch nach Amerika, aber Indien blieb das Ziel Vieler. Generalkonsul Christian Hübener in Madras stellte sich 1983 angesichts mehrerer gestrandeter Deutscher die Frage, wie weit die Verpflichtung aus dem Konsulargesetz reicht. „Die Konsularbeamten sollen Deutschen, die in ihrem Konsularbezirk hilfsbedürftig sind, die erforderliche Hilfe leisten, wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann“, heißt es in § 5. Neben der Hilfeleistung für Urlauber beim verlorenen Ausweis, bei der Hilfe zur Selbsthilfe nach Diebstahl der Reisekasse oder schlimmer noch bei Erkrankung ist eben auch das manchmal Auswärtiger Dienst: Die Gescheiterten eines Reise-Hypes wieder nach Hause zu bringen.

B 85, Bd. 1629, DIN A4, 10 Seiten

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