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Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten von 1979

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Das bekannte Volkslied „Alle Vögel sind schon da“ beschreibt kindgerecht das Zugverhalten von Vögeln zwischen ihren Sommer- und Winterquartieren. Auch andere Tierarten legen jährlich lange Wanderungen zurück und überqueren dabei Staatsgrenzen. In einigen Staaten wie etwa Ägypten oder auch Frankreich werden sie mitunter unkontrolliert und wahllos bejagt oder gewildert. Vor allem in Afrika verenden Vögel mit großer Flügelspannweite an Stromleitungen. Lange Zäune oder breite Straßen unterbrechen jahrhundertealte Wanderwege von Elefanten oder Antilopen. Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten, die sogenannte „Bonner Konvention“, wurde auf Initiative Deutschlands ins Leben gerufen, 1979 in Bonn unterzeichnet und trat 1983 in Kraft. Seither haben es 129 Länder und auch die Europäische Union ratifiziert. Von der Bonner Konvention werden wandernde Tierarten erfasst, die meist zyklisch oder vorhersehbar eine oder mehrere nationale Zuständigkeitsgrenzen überqueren. Die größte Gruppe sind Zugvögel, aber auch Wale und Delfine, Meeresschildkröten, Landsäuger sowie verschiedene Fischarten (zum Beispiel Haie) und sogar einzelne Schmetterlinge fallen unter das Übereinkommen.

MULT 656, DIN A4, 97 Seiten

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Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten
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