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Der Sprachendienst
Am 18. September 1973 wurden die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik als 133. und 134. Mitglied in die Vereinten Nationen aufgenommen. Damit kam auf den Sprachendienst des Auswärtigen Amts zunächst die Aufgabe zu, ein deutschsprachiges Verzeichnis der Gremien und Organisationen im Bereich der Vereinten Nationen anzulegen. Auch wenn viele Mitarbeiter des Auswärtigen Amts neben Englisch und Französisch noch weitere Sprachen beherrschen, ist ein professioneller Sprachendienst, der Dolmetscher und Übersetzer für gängige wie exotische Sprachen vorhält, in einem Außenamt unerlässlich. Konsekutiv oder simultan - das gesprochene Wort wird mit der zutreffenden Bedeutung in die Zielsprache übersetzt, sei es im Vieraugengespräch oder vor laufenden Kameras. Das Verständnis für einander beginnt mit dem Verstehen.
Zwischenarchiv, Bd. 169175, DIN A4, 3 Seiten