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Beitritt der BRD und der DDR zu den Vereinten Nationen, 1973
In den Tresoren des Politischen Archivs lagern zwei Exemplare der in weißes Leder gebundenen Prachtausgabe der Charta der Vereinten Nationen (VN) – je eine Ausgabe wurde 1973 der Bundesrepublik und der DDR überreicht. Als nach der Wiedervereinigung die völkerrechtlichen Dokumente der DDR in das Politische Archiv kamen, war auch die Ausgabe der VN-Charta dabei. Der 1972 geschlossene Grundlagenvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten hatte die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass am 18. September 1973 beide Länder den Vereinten Nationen beitreten konnten. Weitere Voraussetzung für den gemeinsamen Beitritt war eine Erklärung der „vier Mächte“, also Frankreichs, Großbritanniens, der Sowjetunion und der USA, in der diese den Beitrittswunsch der Bundesrepublik und der DDR unterstützten. Für die schon bestehende Beobachtermission der Bundesrepublik bei den Vereinten Nationen hatte dieser Schritt auch ganz praktische Folgen: Der Vertreter Walter Gehlhoff bat in einem Schreiben vom 13. Juli 1973 an die Zentrale des Auswärtigen Amts um Angaben zu Farben und Maßen der bundesdeutschen Fahne, idealerweise mit Übersendung eines Fahnenmusters, um den bekannten „Fahnenwald“ vor dem VN-Hauptquartier am New Yorker East River zu vervollständigen.
MULT 154 und MULT DDR 2240, Ledereinband, 178 Seiten; B 30, Bd. 113951, DIN A4, 1 Seite
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