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Die Vertretung der Belegschaft

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Aufzeichnung des Ministerbüros über das Gespräch von Bundesminister Walter Scheel mit dem neugewählten Personalrat vom 5. Mai 1971. Das Bundespersonalvertretungsgesetz sieht in jeder Bundesbehörde eine sich an der Beschäftigtenzahl bemessende Personalvertretung vor. Während der Personalrat nur für das Auswärtige Amt zuständig ist, vertritt der Hauptpersonalrat (HPR) zusätzlich auch die Beschäftigten des Deutschen Archäologischen Instituts. Der Personalrat beruft jährlich zwei Personalversammlungen ein, zu denen auch die Amtsleitung eingeladen ist, die Belegschaft über Geleistetes und Geplantes zu unterrichten. Diese Versammlungen können von der Belegschaft genutzt werden, um sich offen mit allgemeinen oder spezielleren Fragen an den Personalrat bzw. die Hausleitung zu wenden. Im Vorfeld einer Personalversammlung tauschen sich Personalrat und Amtsleitung zu aktuellen Fragen aus. Darüber hinaus finden sog. Monatsgespräche zwischen Personalrat und der Leitung der Abteilung 1 statt. Über weitreichende Maßnahmen mit Bezug auf Belegschaftsbelange wird der Personalrat seitens aller Abteilungen/Arbeitseinheiten informiert bzw. frühzeitig eingebunden, um dessen Mitbestimmungsrecht zu wahren.

B 2, Bd. 199, DIN A4, 2 Seiten

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