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Deutsch-sowjetischer Vertrag („Moskauer Vertrag“) vom 12. August 1970
Der Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 zementierte die erzwungene Teilung Deutschlands. Es entstand in der Folge eine paradoxe Situation: Um die Hoffnung auf die Einheit der Nation zu bewahren, musste man lernen, mit der Teilung umzugehen. Die vielzitierte Formel „Wandel durch Annäherung“ gibt diese Stimmung wieder. Klar war auch: Der Weg dorthin führte über Moskau. Am 12. August 1970 unterzeichneten dort Bundeskanzler Willy Brandt und Bundesaußenminister Walter Scheel zusammen mit dem Vorsitzenden des Ministerrats Alexei Kossygin und Außenminister Andrei Gromyko einen Vertrag mit der UdSSR, in dem der gegenseitige Verzicht auf die Anwendung von Gewalt und die Respektierung des territorialen Status Quo vereinbart wurden. Zugleich wurde ein von Walter Scheel unterzeichneter „Brief zur deutschen Einheit“ übergeben. Darin stellte die Bundesrepublik Deutschland klar, dass sie am Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes festhalten werde. Mit einer offiziellen Antwort der sowjetischen Regierung war nicht zu rechnen. Um die erfolgte Übergabe des Briefes zu dokumentieren, wurde daher das Quittungsbuch der Botschaft zusammen mit einer Kopie des Briefs im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts hinterlegt.
BILAT SOW 12, Folio, 40 Seiten