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Ohne Reformen geht es nicht!
Behörden tun gut daran, sich von Zeit zu Zeit zu fragen, ob die Aufgaben zeitgemäß und mit ausreichenden Sachmitteln und Personal erfüllt werden. Das bis 1966 CDU-geführte Auswärtige Amt stellte sich zur Zeit der großen Koalition (1966-1969) unter dem SPD-Minister Willy Brandt genau diese Frage. So wurde 1968 eine Reformkommission eingerichtet, die mit dem Namen ihres Leiters, des Botschafters Hans-Heinrich Herwarth von Bittenfeld, verbunden ist. Bis 1965 wurden zahlreiche afrikanische und asiatische Staaten im Zuge der Erlangung ihrer Unabhängigkeit seitens der Bundesrepublik anerkannt, auch von der DDR, was der sog. Hallstein-Doktrin zuwiderlief. Der Auswärtige Dienst musste sich auch in personeller und organisatorischer Sicht auf diese Veränderungen einstellen. Es dauerte bis Oktober 1972, bis die weitgehend noch heute gebräuchlichen Bezeichnungen für Abteilungen und Referate eingeführt wurden. Wenig später wurde der Aktenplan für den Auswärtigen Dienst eingeführt, der für die Zentrale und alle Auslandsvertretungen verbindlich ist. Die Reform ermöglichte auch die freie Partnerwahl für deutsche Diplomaten. Es dauerte wiederum mehr als eine Dekade, bis das Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD) verkündet wurde (1990).
B 110, Bd. 778, DIN A4, 3 Seiten