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Runderlass von 1967 über die Geltung und Förderung der deutschen Sprache im Ausland
Die Kenntnis der deutschen Sprache ist nach wie vor eine Kulturkompetenz, denn damit eröffnet sich der Blick auf Philosophie, Literatur und Geschichte unseres Landes. Es ist daher folgerichtig, dass sich die Auslandsvertretungen für die Vermittlung der deutschen Sprache in ihren Gastländern besonders engagieren. In den 1960er Jahren legte das Auswärtige Amt als Mittler der Politik der Bundesregierung nach außen großen „Wert darauf, daß Deutsch im Ausland verstanden wird, damit das Ausland von den deutschen geistigen Leistungen Kenntniß nehmen kann.“ Ein Drittel des amtseigenen Kulturfonds floss daher in die Förderung der deutschen Sprache im Ausland, zumal dem Wettbewerb mit anderen Sprachen auch eine politische Bedeutung beigemessen wurde. So standen Einrichtungen wie die deutschen Auslandsschulen, die Ausbildung von Deutschlehrern im Ausland oder die Vergabe von Stipendien an internationale Studierende im Zeichen der „Sprachwerbung“. Der hier vorgestellte, von Außenminister Willy Brandt in grün abgezeichnete Runderlass stellte einen Konsens der Auslandsvertretungen hinsichtlich der Förderung der deutschen Sprache her und regulierte die dazu ergriffenen Maßnahmen.
B 90, Bd. 958, DIN A4, 5 Seiten
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