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Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Israel
Nach Abschluss des „Luxemburger Abkommens“ vom 10. September 1952 wurde eine israelische Vertretung in Köln eingerichtet, die eigentlich nur für die Abwicklung der Entschädigungsleistungen zuständig war, deren Leiter gleichwohl den persönlichen Rang eines Botschafters hatte. Lange Zeit blieb es bei informellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel. Der Grund lag im deutsch-deutschen Problem: Bei Aufnahme voller diplomatischer Beziehungen mit Israel befürchtete man eine Anerkennung der DDR durch die arabischen Staaten. Erst unter Bundeskanzler Ludwig Erhard gab es Bewegung in der Sache. Verschiedene Umstände gaben den letzten Anstoß. So war kurz vorher bekannt geworden, dass in Ägypten eine Reihe deutscher Experten bei der Raketenproduktion mitwirkte. Obwohl sie dies natürlich nicht in amtlichem Auftrag taten, fühlte die Bundesregierung sich kompromittiert und suchte nach einem Ausgleich. Am 12. Mai 1965 tauschten Ministerpräsident Eschkol und Bundeskanzler Erhard Briefe darüber aus, „…daß eine Einigung über den Austausch voller diplomatischer Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern erzielt…“ worden war. Der Entwurf des Auswärtigen Amts wurde vom Bundeskanzleramt angenommen. Er war ursprünglich als geheim eingestuft, ist heute jedoch offen zugänglich.
Der erste deutsche Botschafter in Israel war Rolf Friedemann Pauls (1915-2002).
B 130, Bd. 8449, DIN A4, 6 Seiten