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Vertrag vom 22. Januar 1963 über die deutsch-französische Zusammenarbeit („Élysée-Vertrag“)

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Die deutsch-französische Freundschaft ist heute fast selbstverständlich, sie war es in den ersten Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs sicher nicht. Die Wende zum Positiven markiert kein Dokument so deutlich wie der Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit. Am 22. Januar 1963 wurde er im Elyséepalast, dem Sitz des französischen Staatspräsidenten, unterzeichnet von Bundeskanzler Konrad Adenauer, Bundesaußenminister Gerhard Schröder, dem französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle, dem Ministerpräsidenten Georges Pompidou und dem Außenminister Maurice Couve de Murville. Es ging um nicht weniger als eine grundlegende Neugestaltung des beiderseitigen Verhältnisses mit regelmäßigen Konsultationen der Staats- und Regierungschefs sowie zahlreicher Minister und Spitzenbeamter. Es war nicht von Anfang an klar, dass ein förmlicher Vertrag geschlossen werden sollte. Die deutsche Delegation führte daher nicht die üblichen Materialien wie Vertragspapier, Mappe, Band und Siegel-Petschafte mit sich, welche dann großenteils vom französischen Außenministerium gestellt werden mussten. So kam es, dass Adenauer, der sonst, wie damals durchaus noch üblich, ein Petschaft mit seinem Familienwappen benutzte, diesen bedeutenden Vertrag mit seinen Initialen siegelte.

FRA 115a, Folio, 24 Seiten

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