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Einstellung einer Referentin für internationale Frauenfragen

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Mit der „Erkenntnis von dem wachsenden, politischen Einfluss der Frau in vielen Teilen der Welt“ richtete das amerikanische Außenministerium im Frühjahr 1961 eine „Consultant on Women’s Activities“ in der „Public-Affairs“-Abteilung ein. Zur gleichen Zeit setzte sich Dorothea „Theanolte“ Bähnisch, Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund und Mitbegründerin des Deutschen Frauenrings, bei Staatssekretär Karl Carstens für die Schaffung der Stelle einer Generalreferentin für Frauenfragen im Auswärtigen Amt ein. Intern wurde dieser Vorschlag unter anderem dahingehend diskutiert, die diplomatische Arbeit „bei den auf diesem Gebiet aktiven Frauen populärer zu machen, – nicht immer nur Nato …“. Für die Entscheidungsfindung wurden von den Botschaften in London, Paris, Rom und Washington Berichte über ähnliche Funktionsträger angefordert, die mit Ausnahme der USA alle ohne Befund verliefen. Die Erwägungen in den kommenden Jahren mündeten letztlich in einer Absage an Frau Bähnisch „aus sachlichen und haushaltsrechtlichen Gründen“. Das vorliegende Dokument steht für diesen Aushandlungsprozess und zeigt zugleich anhand der Verfügungen und Vermerke die für viele Behörden typische Klärung der Zuständigkeit.

B 110, Bd. 430, DIN A4, 3 Seiten

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