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Generalplan für die Herausgabe der „Akten zur deutschen auswärtigen Politik 1918-1945“
Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten die westlichen Siegermächte mehr als 500 Tonnen Archivmaterial des Auswärtigen Amts in ihr Gewahrsam gebracht. Sofort begannen britische und amerikanische Sachverständige damit, die Akten für die Kriegsverbrecherprozesse zu sichten. Im Juni 1946 vereinbarten das Foreign Office und das State Department, die erbeuteten Akten nach wissenschaftlichen Kriterien in Auswahl zu veröffentlichen. Seit April 1947 war auch Frankreich hieran beteiligt. Trotz großer Verluste standen die Bearbeiter vor einer unübersehbaren Fülle oft ungeordneten Materials. Die in zehntausenden von Aktenpaketen verpackten Dokumente mussten zunächst geordnet und ausgewählt, dann für die Drucklegung vorbereitet werden. 1950 erschien der erste Band der „Akten zur deutschen auswärtigen Politik 1918-1945“. Seit der Rückführung der Akten nach Bonn bemühte sich das Auswärtige Amt auf Initiative des damaligen Außenministers Heinrich von Brentano um die Fortführung der Aktenpublikation unter gemeinsamer Verantwortung deutscher, amerikanischer, britischer und französischer Historiker. 1960 kamen die vier Regierungen überein, die Edition als gemeinsames Projekt fortzusetzen. Grundlegende Verfahrensfragen klärte die unabhängige Internationale Historikerkommission in einem „General Plan“ am 12. Dezember 1960.
B 118, Bd. 1460, DIN A4, 10 Seiten