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Römische Verträge - Gründung der EWG

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Die Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 1957, mit denen EWG und EURATOM ins Leben gerufen wurden, war ein Meilenstein der europäischen Einigung. Die beglaubigte Kopie des Gründungsvertrags der EWG ist von eindrucksvollem Format, wenn auch spätere Verträge noch sehr viel umfangreicher gerieten. Das liegt - neben dem gewichtigen Inhalt - auch daran, dass die Verträge stets in den Sprachen aller Mitgliedsländer abgefasst werden, deren Zahl seither erheblich gestiegen ist. Wie bei multilateralen Verträgen üblich, gibt es nur ein Originalexemplar, das im italienischen Außenministerium verwahrt wird. Bei der Unterzeichnung im Jahr 1957 auf dem Kapitol in Rom war die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Bundeskanzler Konrad Adenauer und Walter Hallstein, damals Staatssekretär im Auswärtigen Amt, später Präsident der Europäischen Kommission. Durch den Maastricht-Vertrag von 1992 wurden die „Europäischen Gemeinschaften“ zusammengefasst unter dem Dach der „Europäischen Union“. Mit dem Vertrag von Lissabon trat diese im Jahr 2007 an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft. Der Vertrag von 1957 gilt weiterhin, heißt seitdem jedoch „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“.

MULT 965, aufgeschlagen, horizontal: 64,5 cm, vertikal: 37 cm, tief: 12,5 cm,
254 Seiten

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