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Deutsch-italienische Vereinbarung über die Anwerbung und Vermittlung von italienischen Arbeitskräften nach der Bundesrepublik Deutschland
Mitte der fünfziger Jahre ließ der wirtschaftliche Aufschwung in der Bundesrepublik Deutschland einen Arbeitskräftemangel in näherer Zukunft befürchten. Die deutsche Bundesregierung griff daher schließlich ein Angebot der italienischen Regierung auf, und es kam zum ersten sogenannten „Anwerbeabkommen“ vom 20. Dezember 1955. Weitere Abkommen mit anderen Staaten sollten folgen. Lange Zeit blieb zwar die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer gering; Anfang der sechziger Jahre war der Arbeitskräftemangel jedoch nicht mehr zu übersehen. Die Gründe waren vielfältig: das Versiegen des Zustroms von Flüchtlingen aus der DDR nach dem Mauerbau, die geburtenschwachen Jahrgänge der Kriegs- und unmittelbaren Nachkriegszeit und Änderungen des Arbeitsrechts, die zur Verringerung der Arbeitszeit führten. Die Anwerbung weiterer ausländischer Arbeitskräfte ließ daher nicht länger auf sich warten. In der Folge wurden entsprechende Vereinbarungen auch mit Spanien, Griechenland, der Türkei und anderen Ländern geschlossen. Die Gastarbeitnehmer gehörten bald zum normalen Erscheinungsbild deutscher Industriestandorte.
BILAT ITA 23, Folio, 62 Seiten