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„Luxemburger Abkommen“ zwischen Israel und der Bundesrepublik Deutschland

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Das sogenannte „Wiedergutmachungsabkommen“ vom 10. September 1952 stellt das erste bilaterale Abkommen zwischen den zwei jungen Staaten Bundesrepublik Deutschland und Israel dar – viele Jahre, bevor beide Nationen 1965 offizielle gegenseitige Beziehungen aufnahmen. Das Abkommen war ein erster Schritt hin zu einer Anerkennung und Wiedergutmachung Deutschlands gegenüber den Opfern des Holocaust. Die Bundesrepublik verpflichtete sich zur Zahlung von 3,5 Milliarden D-Mark, die zum Teil auch als Sachleistungen den Aufbau des Staates Israel unterstützten. Das Abkommen trug zudem zu ersten allmählichen Kontakten zwischen den beiden Ländern bei, was nur wenige Jahre nach den verheerenden Verbrechen des Holocaust keine Selbstverständlichkeit war. Es wurde nach längeren Verhandlungen, an denen auch das Jewish Claims Committee beteiligt war, von Bundeskanzler Adenauer und dem israelischen Außenminister Mosche Scharett auf „neutralem Grund“ in Luxemburg unterzeichnet.

BILAT ISR 001, Papier in Ledermappe, Folio, 60 Seiten, hier: Unterschriftenseite

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Wiedergutmachungsabkommen bzw. „Luxemburger Abkommen“
„Wiedergutmachungsabkommen“ bzw. „Luxemburger Abkommen“ © Auswärtiges Amt
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