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Hauserlass zur Gründung der Dienststelle für auswärtige Angelegenheiten
Vier Jahre nach Kriegsende wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Auf Grund der seit 1945 bestehenden alliierten Hoheitsrechte war die Bundesregierung jedoch nicht ermächtigt, eine eigenständige Außenpolitik zu betreiben. So gab es zunächst auch kein für Außenpolitik zuständiges Ministerium. Zum Wiederaufbau der Beziehungen zu fremden Staaten bedurfte es jedoch eines Apparats, der mit diplomatischen Gepflogenheiten vertraut war und die Grundlage eines künftigen auswärtigen Dienstes werden konnte. Zu diesem Zweck ließ Bundeskanzler Adenauer im Bundeskanzleramt die Dienststelle für auswärtige Angelegenheiten einrichten, deren Leitung er bis 1955 in Personalunion übernahm. Die Abbildung zeigt den Organisationsplan mit Stand vom 18. Oktober 1950. Er gliedert sich bereits in die klassischen Themenbereiche der Außenpolitik: Protokoll, Kultur, Außenhandel, Rechts- und Konsularwesen. Lediglich die politischen Beziehungen waren auf die Verbindungsstelle zur Alliierten Hohen Kommission auf dem Petersberg bei Königswinter begrenzt. Auch ein Archiv sowie Sprachen-/Dolmetscherdienst waren in der Zentralabteilung vorgesehen.
B 110, Bd. 4, DIN A3, 1 Seite
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