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Ausbürgerung von Marie Juchacz

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Über 39 000 Emigranten sind in der NS-Zeit aufgrund des „Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit“ vom 14. Juli 1933 ausgebürgert worden. In jedem einzelnen Fall musste dazu von den inneren Behörden die Zustimmung des Auswärtigen Amts eingeholt werden, die nur anfangs in wenigen Fällen verweigert wurde. Die Ausbürgerung diente bei vielen jüdischen Emigranten auch als scheinlegale Grundlage zu ihrer vollständigen Enteignung. Aber auch politische Gegner des NS-Systems, die vor der Verfolgung ins Exil geflohen waren, sind in großer Zahl ausgebürgert worden, darunter auch Marie Juchacz. Sie hatte der Weimarer Nationalversammlung angehört und war dort die erste Frau, die in einem deutschen Parlament gesprochen hat. Von 1920 bis 1933 war sie sozialdemokratische Abgeordnete im Reichstag und zugleich Vorsitzende der von ihr mitbegründeten Arbeiterwohlfahrt. Im Sommer 1933 war sie zunächst ins Saargebiet, 1935 weiter nach Frankreich emigriert und gehörte dem Vorstand der Exil-SPD (SoPaDe) an. Noch nachdem sie 1941 in die USA hatte fliehen können und unter ärmlichen Bedingungen in New York lebte, wurde im Sommer 1942 das gegen sie seit 1935 schwebende Ausbürgerungsverfahren zum Abschluss gebracht.

RZ 214, R 99939 (264. Ausbürgerungsliste), DIN A5, 1 Seite

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Ausbürgerung von Marie Juchacz
Ausbürgerung von Marie Juchacz © Auswärtiges Amt
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