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Schreiben der Parteikanzlei an das AA vom 20. März 1939: Beförderung höherer Beamter nur noch bei NSDAP-Mitgliedschaft

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Bald nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten geriet die Personalpolitik des Auswärtigen Amts in Abhängigkeit der NSDAP. Seit Juli 1935 mussten den der Präsidialkanzlei vorgelegten Vorschlägen für die Beförderung von Beamten des höheren Dienstes auch Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in der NSDAP beigefügt werden. Nicht-Mitglieder wurden seit diesem Zeitpunkt bis auf sehr wenige Ausnahmen nicht mehr befördert. Auch die Parteikanzlei wurde beteiligt; ihre Zustimmung war seit Juli 1937 zwingend. Noch 1936 hatte sich ihr Leiter Martin Bormann darüber empört, dass von sechs zur endgültigen Übernahme vorgeschlagenen Attachés, die nach 1933 eingetreten waren, nur einer der Partei angehörte, und hatte dies mit einer kaum verhüllten Drohung gegen den Personalreferenten verbunden. Als das Auswärtige Amt 1938 den als neuen Leiter der Kulturabteilung vorgesehenen Diplomaten Fritz von Twardowski (1890-1970) befördern wollte, obwohl er der Partei noch immer nicht angehörte, gab dies Hitler den Anlass zu einer auch schriftlichen Weisung. Nur der Umstand, dass Twardowski als Botschaftsrat in Moskau 1932 Opfer eines Attentats geworden war, soll die Beförderung schließlich noch möglich gemacht haben. Zugleich stellte er aber doch noch den Antrag auf Aufnahme und wurde 1940 Mitglied der NSDAP.

P 1-15665, DIN A4, Abschrift, 1 Seite

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Schreiben der Parteikanzlei an das AA vom 20. März 1939: Beförderung höherer Beamter nur noch bei NSDAP-Mitgliedschaft
Schreiben der Parteikanzlei an das AA vom 20. März 1939: Beförderung höherer Beamter nur noch bei NSDAP-Mitgliedschaft © Auswärtiges Amt
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