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Ernennungsurkunde für den Gesandten in Lissabon, Oswald von Hoyningen-Huene vom14. August 1934

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Die den Diplomaten ausgehändigten, repräsentativen Ernennungsurkunden sind im Politischen Archiv nur vereinzelt in den Nachlässen von Diplomaten vorhanden. Die am 14. August 1934 von Hitler unterzeichnete Ernennung des künftigen Gesandten in Lissabon ist ein solches Dokument. Seine Besonderheit besteht darin, dass es aus einer Zeit des Umbruchs stammt. Mit dem Tod des Reichpräsidenten von Hindenburg am 2. August 1934, der bislang die Ernennungen höherer Beamter unterzeichnet hatte, war das am Vortag beschlossene Gesetz über die Vereinigung der Ämter von Reichspräsident und Reichskanzler in Kraft getreten. Oswald von Hoyningen-Huene war neben Dehn-Schmidt einer der beiden ersten Gesandten, deren Ernennungen die Unterschrift des „Führers und Reichskanzlers“ trugen. Der Wortlaut war aber noch immer der in der Zeit der Weimarer Republik üblich gewesene. Er erwartete vom Ernannten, seine Amtspflichten „getreu der Reichsverfassung und den Gesetzen“ auszuführen. Wenige Tage später, am 25. August 1934, wurden alle Beamten des Auswärtigen Amts gemeinsam auf Hitler persönlich vereidigt. Von da an verpflichteten die Ernennungen die Beamten, ihre Amtspflichten „getreu ihrem Diensteide“ zu erfüllen. Von der Reichsverfassung war nicht mehr die Rede.

Nachlass Hoyningen-Huene, Band 1, Folio, 1 Blatt

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Ernennungsurkunde des Gesandten in Lissabon (Unterschriften Hitler, Neurath)
Ernennungsurkunde des Gesandten in Lissabon (Unterschriften Hitler, Neurath) © Auswärtiges Amt
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