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Runderlass des Leiters der Personal- und Verwaltungsabteilung des Auswärtigen Amts vom 21. Februar 1928 an alle Mitarbeiter des Auswärtigen Amts über Regelungen und Verhalten anlässlich des Besuchs des afghanischen Königspaares in Berlin
Als erstes ausländisches Staatsoberhaupt nach dem Ersten Weltkrieg besuchte Deutschland im Jahr 1928 König Amanullah von Afghanistan. Auf einer Europareise, die ihn im Übrigen nach Rom, Paris, London und Moskau führte, kam er auch nach Berlin und löste dort eine wahre Euphorie aus. Gleich am Abend des ersten Besuchstags gab Reichspräsident Paul von Hindenburg ein Diner mit anschließendem Großem Zapfenstreich für das Königspaar. Der Leiter der Abteilung I des Auswärtigen Amts, Oswald Schneider, informierte die Mitarbeiter mit einem Hausumlauf am Vortag über die auf Grund des Besuchs zu erwartenden Einschränkungen. Die Regelungen erscheinen aus heutiger Sicht recht milde: Man musste sich ausweisen, was sonst - angesichts der im Vergleich zu heute sehr geringen Zahl von Mitarbeitern verständlich - offenbar nicht erforderlich war. Die Schlüssel zu den Büros - sie verblieben damals im Auswärtigen Amt - wurden „nur an die Zimmerinhaber verausgabt“, denen es aber - sofern zur Wilhelmstraße hin untergebracht - freigestellt war, ihre Angehörigen mitzubringen, um von dort aus den vorbeifahrenden Konvoi der Besucher zu sehen.
RZ 101, R 28604, DIN A4, 1 Seite
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