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Beglaubigungsschreiben des estnischen Präsidenten Päts für den Gesandten Karl Menning

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Der Beginn der offiziellen Tätigkeit eines diplomatischen Vertreters im Gastland beginnt seit jeher mit der feierlichen Übergabe des Beglaubigungsschreibens an das Staatsoberhaupt des Gastlandes. Es ist vom Staatsoberhaupt seines Heimatlandes unterzeichnet und vom Außenminister gegengezeichnet. Diese zeremoniellen Schriftstücke sind zumeist kalligraphisch kunstvoll auf hochwertigem Papier, mitunter gar Pergament, gestaltet. Lange Zeit war zwischen republikanischen Staatsoberhäuptern für die Anrede die Formel „Großer und guter Freund“ üblich, entweder in der eigenen Landessprache oder im früher dazu häufig gebrauchten Französisch. Auch der Wortlaut ist stets ähnlich und beginnt mit dem Wunsch, die bestehenden guten Beziehungen zu festigen, und endet mit der Bitte, den neuernannten diplomatischen Vertreter wohlwollend zu empfangen und ihm Vertrauen entgegenzubringen. Für den Ablauf der Übergabe gibt es in allen Staaten ein jeweils übliches feierliches Zeremoniell, das mit einer Ansprache des neuen Gesandten oder Botschafters und einer Erwiderung des Staatsoberhauptes des Gaststaates endet. Karl Menning (1874-1941), der erste estnische Gesandte in Berlin, übergab dem Reichspräsidenten Ebert sein Beglaubigungsschreiben am 26. September 1923. Er amtierte bis 1933.

RZ 619, R 119226, Folio, ein beidseitig beschriebenes Blatt

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