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Verfügung vom 2. August 1920 über die Einrichtung eines Hauptarchivs im Auswärtigen Amt
Die Errichtung des Hauptarchivs, das 1923 den heutigen Namen Politisches Archiv erhielt, wird bereits im August 1920 verfügt, also nur wenige Monate nach der Gründung des Reichsarchivs. Bis dahin hat das Auswärtige Amt nur Registraturen für die laufenden und Altregistraturen für die nicht mehr aktuell benötigten Akten geführt. Es entspricht einer weltweit anzutreffenden staatlichen Archivstruktur, dass neben einem Nationalarchiv ein eigenes Ressortarchiv für die Überlieferung zur Außenpolitik angelegt wird, um die häufig benötigten und genutzten historischen Informationen schnell bei der Hand zu haben. Bemerkenswert ist, dass bereits ab Errichtung das Archiv von einem Fachbeamten geführt wurde, wie das bis heute üblich ist. Das Politische Archiv hat eine wechselvolle Geschichte mit mehreren Ortswechseln, zuletzt ist es im Jahr 2000 von Bonn nach Berlin umgezogen. Inzwischen ist der Bestand des Politischen Archivs auf über 27 Regalkilometer Akten angewachsen und es ist zugleich der Ort, an dem die Verträge aufbewahrt werden, die Deutschland mit anderen Ländern schließt. Als Gedächtnis der deutschen Außenpolitik ist es nicht nur wichtig für das Wissensmanagement im Auswärtigen Amts, sondern auch Informationsgrundlage für Forschungen zur Diplomatiegeschichte. Im Jahr 2020 kann das Politische Archiv auf 100 Jahre seines Bestehens zurückblicken.
P 1, 9942, DIN A4, 1 Seite
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