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Verfügung des Staatssekretärs Solf vom 24. November 1918 zur Prüfung der Akten über die Vorgeschichte des Ersten Weltkriegs
Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs begann sogleich der Kampf um dessen Deutung. Die bayerische Landesregierung veröffentlichte schon im November 1918 erste geheime Dokumente. Mit seinem Prüfauftrag wollte der Staatssekretär des Auswärtigen Wilhelm Solf einer Beschlagnahmung der Akten zuvorkommen. Doch nur zwei Tage danach bemächtigte sich die Revolutionsregierung der Unterlagen des Auswärtigen Amts. Sie betraute eine Kommission aus Historikern und Archivaren unter der Leitung des sozialdemokratischen Politikers Karl Kautsky mit der Veröffentlichung der Dokumente über den Ausbruch des Weltkriegs. Noch ging es darum, die Schuld des gestürzten Kaisers und seiner Regierung zu enthüllen und die Revolution historisch zu rechtfertigen. Doch der anfängliche Impuls, der alten Geheimdiplomatie so etwas wie Öffentlichkeit entgegenzustellen, wurde rasch wieder verdrängt. Seit der Unterzeichnung des Versailler Vertrags, dessen Artikel 231 die alleinige Verantwortung des Deutschen Reichs am Weltkrieg festgeschrieben hatte, versuchte das Auswärtige Amt aus seinen Akten den Unschuldsbeweis zu führen. Seit damals haben Historikerkommissionen im Auswärtigen Amt ein reges Eigenleben entwickelt, arbeiten heute aber in wissenschaftlicher Unabhängigkeit.
RZ 201, R 20295, Folio, 1 Seite