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Amtsgenossen! - Aufruf an alle Beamten des Auswärtigen Dienstes vom 11. November 1918
Die Novemberrevolution von 1918 hat auch das Auswärtige Amt erfasst. Nachdem der Rat der Volksbeauftragten am 10. November 1918 die Regierungsgewalt in Deutschland übernahm, wurden zwar viele Amtsträger in ihren Stellen belassen, so auch der amtierende Staatssekretär Solf im Auswärtigen Amt. Ihm wurden jedoch drei Angehörige des Rats der Volksbeauftragten gewissermaßen zur Kontrolle an die Seite gestellt. Diese verordnete Zusammenarbeit verlief nicht reibungsfrei und als die Spannungen überhandnahmen, trat Solf schließlich am 13. Dezember 1918 zurück. Den Revolutionären ging es aber nicht nur um die Amtsleitung, sondern insbesondere auch um die Beschäftigten, die damals noch insgesamt als Beamte angesprochen wurden. Die sonst übliche Anrede „Genossen“ wurde in diesem Fall zu „Amtsgenossen“, die man auf einer Kundgebung im Konferenzsaal in der Wilhelmstraße zu aktiver Mitarbeit gewinnen wollte. Dass auch Revolutionäre das Pflichtbewusstsein achteten, zeigt der letzte Satz des Aufrufs: „Der Dienst ist bis zum Eintritt etwaiger Änderungen, die bekannt gemacht werden, in der bisherigen Weise fortzuführen.“
R 139891, Folio, 1 Seite
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