Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Aufzeichnung des Vorstehers der Geheimen Kanzlei des Auswärtigen Amts vom 25. Februar 1909

Artikel

Die regelmäßige Arbeitszeit der Beamten bei den Reichsbehörden betrug einstmals sechs, seit März 1909 sieben Stunden - allerdings an sechs Tagen. Dienst hatte man von April bis September von 8 bis 14 Uhr, in den übrigen Monaten begann und endete man eine halbe Stunde später. Die Kanzleibeamten und -diener, heute müsste man wohl vom gehobenen und einfachen Dienst reden, arbeiteten im Schichtdienst von 9 bis 15 und von 15 bis 21 Uhr. Ein Abend-, ein Bereitschaftsdienst und eine Sonn- und Feiertagsregelung stellten die Arbeitsfähigkeit sicher. Natürlich gab es auch Überstunden. Im Februar 1909 wies Gotthelf Ziegler, der Vorsteher der Geheimen Kanzlei, dem Schreibbüro des Auswärtigen Amts, darauf hin, dass oft bis Mitternacht, ja sogar darüber hinaus gearbeitet werden müsse. Selbst an Heiligabend, als andere Behörden ihren Mitarbeitern dienstfrei gegeben hatten, war im Auswärtigen Amt bis spät abends gearbeitet worden. Wegen der „Eigenartigkeit“ des Auswärtigen Dienstes „dürften die Beamten nicht an regelmäßige Dienststunden gebunden werden, sie müssen vielmehr zu jeder Zeit zur Verfügung stehen“ Eigentlich wie heute, wo das Smartphone auch nie Ruhe gibt. Übrigens war Ziegler damals schon 75 Jahre alt und seit zwanzig Jahren der Chef der rund 70 Schreibherren der Geheimen Kanzlei.

RZ 607, R 138571, Folio, 1 Seite

Weitere Informationen

Aufzeichnung Ziegler betreffend Dienstzeit allgemein und an Weihnachten
Aufzeichnung Ziegler betreffend Dienstzeit allgemein und an Weihnachten © Auswärtiges Amt
nach oben