Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Japanische Ratifikationsurkunde zum deutsch-japanischen Konsularvertrag vom 4. April 1896
Die deutsch-japanischen Beziehungen gehen bis in das 17. Jahrhundert zurück und begannen als Handelsbeziehungen von deutschen Kaufleuten, die im Dienste der Niederländischen Ostindien-Kompanie das Land besuchten. Doch bis zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen beiden Ländern sollte noch eine geraume Zeit vergehen. Im Rahmen der Mission des Grafen von Eulenburg gelang es 1861, zwischen Preußen und Japan einen Freundschafts-, Schifffahrts- und Handelsvertrag abzuschließen. In diesem Jahr nahm der Kaufmann Louis Kniffler als preußischer Vizekonsul als erster akkreditierter Konsularbeamter in Japan seinen Dienst auf. Während der Meiji-Zeit (1868-1912) intensivierten sich die Kontakte und führten im Jahr 1896 zum Abschluss des Konsularvertrages. Die Ratifikationsurkunde ist ein anschauliches Beispiel für die besondere japanische Ästhetik, die sich nicht nur im Schriftspiegel der Urkunde selbst, sondern auch ganz besonders an deren Aufbewahrungskasten ablesen lässt. Diese aufwändig mit einer goldenen Chrysantheme verzierte Lackarbeit zeugt vom kunsthandwerklichem Können und zugleich von der Wertigkeit, die diesem Vertrag seitens der japanischen Regierung zugemessen wurde.
BILAT JAN 4, japanisch