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Marokkanische Ratifikationsurkunde zum deutsch-marokkanischen Handelsvertrag vom 1. Juni 1890

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Ende des 19. Jahrhunderts wurde Marokko zusehends zum Gegenstand widerstreitender Interessen der europäischen Mächte einschließlich Deutschlands. In diesem Zusammenhang steht der Handelsvertrag von 1890. Er sah die gegenseitige Meistbegünstigung vor, was angesichts einer sehr ungleichen Handelsbilanz jedoch vor allem der deutschen Seite nützte. Der deutsche Unterzeichner Christian Graf von Tattenbach, damals mit Sitz in der Hafen- und Handelsstadt Tanger an der Küste, wurde nach der Ratifikation des Vertrags vom Ministerresidenten zum „Außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister“ befördert. Die Jahre 1905 und 1911 sahen zwei große diplomatische Krisen um Marokko, da Deutschland die wirtschaftlich dominierende Stellung Frankreichs nicht anerkennen wollte. Die Ratifikationsurkunde des Sultans Mulai al-Hassan I. ist einzigartig in ihrer Gestaltung. Ein besonderes Detail stellt die bestickte Tasche dar, in der das Dokument übergeben wurde.

BILATR MRO 1, ungefähr Quart, bestickte Ledertasche, 11 Seiten

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