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Bericht Hatzfeldts vom 5. Juni 1890 über die grundsätzliche Einigung hinsichtlich Helgolands

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Dass für den deutsch-britischen Vertrag von 1890, den der deutsche Botschafter in London, Paul Graf von Hatzfeldt-Wildenburg, aushandelte und mit dem Großbritannien seine Kronkolonie Insel Helgoland an Deutschland abtrat, die Bezeichnung „Helgoland-Sansibar-Vertrag“ üblich ist, geht auf Bismarck zurück. Er wollte damit den Eindruck erwecken, dass sein Nachfolger im Amt des Reichskanzlers, Leo von Caprivi, bedeutenden kolonialen Besitz gegen eine winzige Insel in der Nordsee eingetauscht habe. In Wahrheit gab Deutschland für das als marinestrategisch bedeutend angesehene Helgoland in Sansibar keinen Besitz auf, sondern anerkannte nur den britischen Wunsch, das Protektorat über die Insel zu übernehmen. Außerdem entledigte sich Deutschland zugleich einer wirtschaftlich gescheiterten kleinen Besitzung an der Küste des heutigen Kenia. Tatsächlich sicherte der Vertrag vor allem die Grenzen der deutschen kolonialen Ansprüche auf dem Festland des heutigen Tansania und die damals noch unbestimmten Grenzen der deutschen „Schutzgebiete“ in Togo und Südwest-Afrika. Ein Ergebnis dieser Verhandlungen Hatzfeldts ist die bis heute bestehende, 500 km lange und stellenweise nur 40 km breite Landverbindung Namibias mit dem Sambesi, der sogenannte „Caprivizipfel“.

RZ 201, R 2490, Folio, 4 Seiten

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