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Generalakte der Berliner Afrikakonferenz, 1885
Noch um 1875 war der afrikanische Kontinent nur zu einem Teil von Europäern erforscht und beherrscht. Nur wenige Jahre später hatten die europäischen Mächte fast ganz Afrika über die Köpfe der Afrikanerinnen und Afrikaner hinweg aufgeteilt. Leopold II., König der Belgier, verbarg sein Prestigebedürfnis und wirtschaftliches Interesse am Kongobecken geschickt hinter der Fassade einer internationalen Gesellschaft. Trotzdem weckte er Rivalitäten, als Anfang der 1880er Jahre das Interesse der europäischen Mächte an Afrika zunahm. Auch Deutschland nahm nun Gebiete in Afrika in Besitz. Frankreich, Großbritannien und Portugal meldeten offen Interesse am Kongo an. Eine Konferenz in Berlin sollte den Konflikt lösen und dem europäischen Wettlauf um Kolonien Regeln geben. In der am 26. Februar 1885 unterzeichneten Generalakte wurde jeder Macht das Recht zugestanden, afrikanisches Gebiet in Besitz zu nehmen. Als Kennzeichen gerechtfertigter Ansprüche legte die Konferenz den Grundsatz „effektiver Herrschaft“ fest. Erst der Nachweis, ein Gebiet nach allgemein anerkannten Maßstäben tatsächlich sichern zu können, sollte den Kolonialbesitz gegen konkurrierende Mächte legitimieren.
MultR 40, Seide, Pergament, Papier, Kordel, Lack, ca. 43,5 x 29 cm, 23 Seiten