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Bismarcks Schönschreib-Erlass vom 2. Dezember 1882

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Das Auswärtige Amt der 1880er Jahre war eine nach heutigen Maßstäben sehr kleine Behörde. Die Umlaufliste zu Bismarcks Erlass mit der Ermahnung zu einer leserlichen Unterschrift wurde von gerade einmal 26 Beamten abgezeichnet. Weil aber der Reichskanzler der einzige politisch verantwortliche Minister des Reichs war, gingen unzählige Vorlagen nicht nur des Auswärtigen Amts, sondern auch der anderen Reichsbehörden über seinen Tisch und wurden nicht selten von ihm noch einmal gründlich umformuliert. Tatsächlich ist Bismarcks Forderung nach einer gut lesbaren Unterschrift noch Jahrzehnte nach seinem Tod auf den Berichten der Auslandsvertretungen weithin beachtet worden – zur Freude der Historiker, die diese Akten heute beforschen. Anders verhält es sich bei den im Auswärtigen Amt entstandenen Entwürfen zu Schreiben und Erlassen. Hier wurden im Bearbeitungsgang vom ersten Entwurf bis zur endgültigen Form keine Unterschriften, sondern nur die Paraphen der dabei Beteiligten verwendet. Ihre Entschlüsselung ist oftmals eine Herausforderung. Abhilfe können dabei nicht selten nur die Umlauflisten zu Hauserlassen bieten, auf denen man neben den vorgedruckten Namen die entsprechenden Handzeichen findet.

RZ 607, R 138477, Folio, 1 Seite

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