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Internationale Reblaus-Konvention vom 3. November 1881

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Bereits im 19. Jahrhundert gab es Tiere, die, in anderen Erdteilen heimisch, nach Europa gelangten und sich dort ausbreiteten. Dazu gehört die Reblaus (Daktulosphaira vitifoliae aus der Familie der Phylloxeriadae), die aus Nordamerika in den 1860er Jahren durch den Export von Rebstöcken nach Europa eingeschleppt wurde. Über London wurden diese Zwergläuse in das südliche Frankreich gebracht und verbreiteten sich dann in kurzer Zeit invasionsartig über alle europäischen Weinbaugebiete. Louis Pasteur als Mitglied und späterer Vorsitzender der französischen Kommission zur Bekämpfung der Reblaus kümmerte sich anfangs mehr um die chemische Vernichtung, anstatt auf resistente Wurzelstöcke zu setzen, wie sein Kollege Jules Émile Planchon, der schließlich damit erfolgreich war. In Deutschland erreichte die Reblaus 1874 Weinbaugebiete um Bonn, 1885 in Sachsen und 1913 in Baden. Die Konvention, der viele europäische Staaten beitraten, regelte die Überwachung des Rebenhandels ebenso wie den Transport von Trauben oder die Verwendung von Fässern sowie den Umgang mit den Trestern. Durch das gemeinsame Vorgehen, das sich auch in der jeweiligen nationalen Gesetzgebung niederschlagen sollte, konnte schließlich die Verbreitung der Reblaus gestoppt und der Weinbau erneut aufgenommen werden.

MULT R 32, Folio, 218 Seiten

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