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Mexikanische Ratifikationsurkunde zum Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag mit dem Norddeutschen Bund vom 28. August 1869
Am 29. August 1869 berichtete der Generalkonsul des Norddeutschen Bundes in Mexiko, Kurd von Schlözer, über die Unterzeichnung des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags und wertete sie als gleichbedeutend mit der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen. Da die Form der Aufnahme diplomatischer Beziehungen völkerrechtlich nicht genau festgelegt ist, greift man für die Datierung gern auf Verträge dieser Art zurück. Sie regelten eigentlich die wirtschaftlichen Beziehungen, hatten aber immer auch grundsätzlichen Charakter. Wie damals üblich, ist die mexikanische Ratifikationsurkunde vom 25. Juli 1870, mit der der Vertrag bestätigt wurde, aufwändig gestaltet mit Samteinband und angehängtem Siegel in silberner Dose. Das Siegel zeigt das mexikanische Staatswappen: Der Legende nach wurde die aztekische Hauptstadt Tenochtitlán, das heutige Mexiko-Stadt, an der Stelle gegründet, an der man einen Adler fand, der mit einer Schlange kämpfte. Der Unterzeichner der Urkunde, Benito Juárez, ist einer der bis heute bekanntesten mexikanischen Politiker. Er entstammte einer indigenen Familie aus der Volksgruppe der Zapoteken.
Quelle für den Bericht Schlözers: Politisches Archiv, RZ 201, R 16819
BILAT R MXI 4, Einband in grünem Samt, Folio, 75 Seiten