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Mitteilung Adenauers an die Alliierte Hohe Kommission vom 15. März 1951 über die Einrichtung des Auswärtigen Amts

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Die Mitteilung über die Wiederbegründung des Auswärtigen Amts nach dem Zweiten Weltkrieg könnte schlichter nicht sein. Aus diesem Konzept lässt sich indes Einiges ablesen, was das Verhältnis Konrad Adenauers zur Alliierten Hohen Kommission, insbesondere zu André François-Poncet kennzeichnet. Es fällt auf, dass der erste Absatz, der Bezug nimmt auf die besatzungsrechtlichen Befugnisse der Kommission, in Gänze gestrichen wurde. Adenauer hatte mehrfach, auch gegenüber den Ministern seines Kabinetts, deutlich gemacht, dass er sich nicht als Befehlsempfänger, sondern als Verhandlungspartner der Kommission sieht. Auf dem Petersberg bei Bonn hatte die Alliierte Hohe Kommission am 21. September 1949 ihre Arbeit auf der Grundlage des Besatzungsstatuts aufgenommen. Wenn auch konsularische Beziehungen der jungen Bundesrepublik erlaubt waren, fielen diplomatische Verbindungen zum Ausland allein in die Kompetenz der Kommission. Das änderte sich langsam ab 1951 mit der Wiederbegründung des Auswärtigen Amts, die nach einer Revision des Besatzungsstatuts möglich wurde. Mit den Pariser Verträgen von 1954 wurde durch Aufhebung der besatzungsrechtlichen Befugnisse der Handlungsspielraum des Auswärtigen Amts entscheidend vergrößert. Eine tatsächliche Beendigung brachte aber erst der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ihre volle Souveränität erlangte.

B 110, Bd. 5, DIN A4, 1 Seite

BK Adenauer notifziert der AHK die Einrichtung des AA; er selbst ist Außenminister in Personalunion
BK Adenauer notifziert der AHK die Einrichtung des AA; er selbst ist Außenminister in Personalunion© Auswärtiges Amt
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