Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Protokoll der Wannseekonferenz

Artikel

Auch Angehörige des Auswärtigen Dienstes beteiligten sich an der Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden. Das bekannteste Dokument hierzu ist sicher das Protokoll jener Konferenz, die am 20. Januar 1942 am Berliner Wannsee stattfand. Dort wurden technische und organisatorische Voraussetzungen besprochen, um die gesamte jüdische Bevölkerung Europas in Vernichtungslager zu bringen und dort zu töten. Dazu war die Koordination aller beteiligten Behörden – auch des Auswärtigen Amts – erforderlich. Ursprünglich hatte es dreißig hektographierte und nummerierte Exemplare des Wannseeprotokolls gegeben. Nur die 16. Ausfertigung ist überliefert. Diese erhielt Unterstaatssekretär Martin Luther, der im Auswärtigen Amt für die „Endlösung der Judenfrage“ zuständig war und deshalb an der Konferenz teilgenommen hatte. Das Protokoll und sein wesentlicher Inhalt waren vermutlich im Ministerium bald bekannt. Das Auswärtige Amt kooperierte nach der Konferenz eng mit dem Reichssicherheitshauptamt bei den Deportationen aus allen neutralen, verbündeten und besetzten Ländern Europas. Es ist davon auszugehen, dass den Mittätern an den Schreibtischen das Schicksal der Deportierten bekannt war.

RZ 214, R 100857, 29 x 19 cm, 15 Seiten

nach oben