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Rapallo-Vertrag vom 16. April 1922 zwischen Deutschland und Russland

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Eigentlich war der Inhalt des Vertrags, den Deutschland und die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik am Rande der Konferenz von Genua in dem kleinen Ferienort Rapallo schlossen, recht unspektakulär: (Wieder-)Aufnahme diplomatischer Beziehungen, Meistbegünstigung in den Wirtschaftsbeziehungen und gegenseitiger Verzicht auf den Ersatz von Kriegsschäden. Die Umstände aber machten ihn dennoch zu einem diplomatischen Paukenschlag. Deutschland als Verlierer des Weltkriegs war ebenso wenig wie das revolutionäre Russland bereits wieder ein gleichgeachtetes Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft. Dass gerade diese beiden Staaten eine Partnerschaft eingingen, erweckte Misstrauen. In der Tat wurde das deutsch-russische(-sowjetische) Verhältnis in den folgenden Jahren unter anderem auch für eine verstärkte geheime Rüstungszusammenarbeit genutzt, die es der deutschen Seite erlaubte, etliche Bestimmungen des Versailler Friedensvertrags zu unterlaufen. Auf deutscher Seite unterzeichnete den Vertrag Außenminister Walther Rathenau, der kurze Zeit später in Berlin von rechtsextremen Attentätern ermordet werden sollte. Auf russischer Seite unterzeichnete ebenfalls der Außenminister, Georgi Wassiljewitsch Tschitscherin.

BILATR SOW 8-35/36, Folio, 61 Seiten

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