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Personalbogen des Außenministers Walther Rathenau

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Der Artikel 136 der Weimarer Verfassung ist sehr eindeutig: „Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren.“ Gleichwohl stand die Frage nach dem religiösen Bekenntnis auf dem Personalfragebogen des Auswärtigen Amts. Walther Rathenau schrieb folglich mit Recht: „Diese Frage entspricht nicht der Verfassung“. Dabei gab es vermutlich niemanden im Amt, der nicht über die Konfession des neuen Außenministers Bescheid wusste. Im Auswärtigen Dienst waren Menschen jüdischen Glaubens stets unterrepräsentiert gewesen. Daran hatten auch ein Krieg, eine Niederlage und eine Revolution nichts geändert. In der deutschen Gesellschaft hielten sich antisemitische Vorurteile bis hin zu offenem Hass. Walther Rathenau wurde 1922 von einem rechtsradikalen Mordkommando getötet. Im Nachruf des Auswärtigen Amts heißt es, „er habe die Herzen seiner Beamten und Angestellten gewonnen“.

P 1, 11797, Folio, 1. von 3 Seiten

Personalbogen des Außenministers Walther Rathenau
Personalbogen des Außenministers Walther Rathenau© Auswärtiges Amt
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